Umkennzeichnung eines Fahrzeugs auf eigenen Wunsch
Sie möchten für Ihr Fahrzeug ein anderes Kennzeichen? Dies können Sie unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie des derzeitigen Kennzeichens bei Ihrer Zulassungsbehörde beantragen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Zuständige Stelle ist die Zulassungsbehörde des Landratsamtes.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Hauptwohnsitz oder Betriebssitz im Main-Tauber-Kreis.
Verfahrensablauf
Soll das Fahrzeug ein anderes Kennzeichen erhalten, kann dies unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie des derzeitigen Kennzeichens bei Ihrer Zulassungsbehörde beantragt werden. Die Änderung wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie im Fahrzeugregister vermerkt.
Fristen
Keine.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Derzeitiges Kennzeichen zwecks Entstempelung
- Bei Privatperson: Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Minderjährigen zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten.
- Bei juristischer Person: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
- Bei Einzelfirma: gültiger Personalausweis oder Reisepass und Gewerbeanmeldung
- Bei Partnerschaftsgesellschaft: Partnerschaftsregisterauszug
- Bei Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gewerbeanmeldung, Gesellschaftsvertrag, gültiger Personalausweis oder Reisepass der Gesellschafter
Es ist ein Vertreter zu benennen, der in das Fahrzeugregister eingetragen werden soll.
- Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung und Prüfbericht über die gültige Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, bei denen diese vorgeschrieben ist.
Kosten
Die Kosten sind individuell je nach Fallgestaltung zu ermitteln.
Hinweise
Der Main-Tauber-Kreis bietet neben dem Unterscheidungskennzeichen TBB auch das Kennzeichen MGH an.
Nicht zur Verfügung stehen folgende Buchstaben bzw. Buchstabengruppen in der Erkennungsnummer: HJ, KZ, NS, SA, SS, Ä, Ö, Ü.
Für Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen und H-Kennzeichen stehen maximal vier Zeichen nach dem Unterscheidungszeichen TBB oder MGH zur Verfügung (z.B. zwei Buchstaben und zwei Ziffern).
Das neue Kennzeichen kann vorab bereits unter LINK: „Wunschkennzeichenreservierung“ ausgewählt und reserviert werden.
Gleichzeitig sind ggf. folgende Anträge möglich:
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text wurde am 23.10.2023 durch das Verkehrsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis aktualisiert.