Ortschaftsräte
Im Zuge der baden-württembergischen Gemeindereform wurden Mitte der 70er Jahre 15 ehemals selbständige Gemeinden in die Stadt Wertheim eingegliedert. Zum 1. Januar 1976 erhielt Wertheim in Folge dieser Eingemeindungen den Status der Großen Kreisstadt. Auf Grundlage der Ortschaftsverfassung werden bei den Kommunalwahlen die Ortschaftsräte gewählt. Der Ortschaftsrat schlägt aus dem Kreis, der zum Ortschaftsrat wählbaren Bürger, den Ortsvorsteher und den Stellvertreter aus der Mitte des Ortschaftsrates vor, der durch Wahl vom Gemeinderat bestätigt wird.