Grundsteuerreform

Das bisherige bundeseinheitliche System zur Berechnung der Grundsteuer wurde am 10. April 2018 durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für verfassungswidrig erklärt. Der Grund: Die bisherige Grundlage der Berechnung stützte sich auf Einheitswerte, die auf Erhebungen der Jahre 1935 (neue Bundesländer)
bis 1964 (alte Bundesländer) basierten. Diese Werte entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand.

Der Bundesrat hat daher am 8. November 2019 das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet. Auf dieser Grundlage hat das Land Baden-Württemberg das Landesgrundsteuergesetz erlassen, das ab 1. Januar 2025 anzuwenden ist.

Auf dieser Basis müssen alle Grundstücke sowie Flächen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe neu bewertet werden. Die nach neuem Recht kalkulierte Grundsteuer wird 2025 eingeführt. Für 2024 wird die Grundsteuer letztmals nach altem Recht kalkuliert.

Die Stadtverwaltung hat im Verwaltungs- und Finanzausschuss am 4. November ausführlich über die Umsetzing der Grundsteuerreform in Wertheim informiert, mehr dazu in der Pressemitteilung.

Thomas Schilling
Referat Finanzen, Betriebswirtschaft

Wer ist von der Grundsteuerreform betroffen?

Betroffen sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz:

• bebaute Grundstücke (Grundsteuer B)
• Eigentumswohnungen (Grundsteuer B)
• unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B)
• Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Grundsteuer wird in Baden-Württemberg nach diesem Verfahren berechnet:

Zuständigkeit des Finanzamtes:

Grundstücksfläche x Bodenrichtwert = Grundsteuerwert
Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Steuermessbetrag

Im ersten Schritt, dem Bewertungsverfahren, stellen die Finanzämter den Grundsteuerwert fest. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Grundsteuerwertbescheids.

Im zweiten Schritt wird von den Finanzämtern auf der Grundlage des Grundsteuerwerts der Steuermessbetrag berechnet. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Messbescheids durch das Finanzamt. Der Messbescheid ist für die Gemeinde verbindlich, sie darf davon nicht abweichen.

Zuständigkeit der Stadt Wertheim:

Steuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer

Im dritten und letzten Schritt errechnet die Gemeinde die Grundsteuer, indem sie den Messbetrag mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz multipliziert. Durch den Grundsteuerbescheid wird die Grundsteuer dann gegenüber dem Steuerpflichtigen festgesetzt.

Die Grundsteuer-Hebesätze der Stadt Wertheim werden zum 1. Januar 2025 (Inkrafttreten der Reform) neu festgelegt.

Muss ich künftig mehr Grundsteuer bezahlen?

Für die Grundsteuer B hat das Land Baden-Württemberg in seiner Gesetzgebung vorgegeben: Eigentümer sollen eine Grundsteuer zahlen, die dem potenziellen (Boden)-Wert des Grundstücks entspricht, unabhängig von der Bebauung. Das kann in einem Fall dazu führen, dass mehr gezahlt werden muss. Im anderen Fall hat es zur Folge, dass weniger gezahlt werden muss.

Es ergeben sich also Belastungsverschiebungen zwischen verschiedenen Grundstücksarten. Tendenziell werden durch das neue, vom Land vorgegebene Bewertungsmodell Gewerbeimmobilien eher entlastet und Wohnbebauung sowie unbebaute Bauplätze eher belastet.

Die wesentlichen Tendenzen für die neue Grundsteuer:

  • Unbebaute Grundstücke werden stärker belastet.
  • Kleinere Grundstücke mit hoher baulicher Nutzung werden entlastet.
  • Gewerblich genutzte Immobilien in Gewerbegebieten werden entlastet.
  • Wohnbebauung erfährt erfährt insgesamt eine Mehrbelastung.
  • Die Grundsteuer für ältere une neuer Wohnhäuser gleicht sich an.
  • Häuser mit vielen Wohnungen werden günstiger.
  • Einfamilienhäzser werden tendenziell belastet.

Gibt es Beispielsrechnungen?

Die Verwaltung hat im Verwaltungs- und Finanzausschuss am 4. November für die aufkommensneutrale Grundsteuer B eine Übersicht mit Beispielsrechnungen für unterschiedliche Grundstücksarten vorgelegt.

Die Beispiele zeigen die ganze Bandbreite auf, stellen bewusst aber auch Ausreißer dar wie zum Beispiel besonders große oder besonders kleine Grundstücke. Jeder Fall ist gesondert zu betrachten, weil die Grundsteuer von vielen Faktoren abhängt, vor allem von der bisherigen Einstufung, der Größe des Grundstücks und vom Bodenwert.

Wie hoch wird die künftige Grundsteuer ausfallen?

Über den ab 2025 geltenden Hebesatz hat der Gemeinderat am 16. Dezember 2024 beraten und Beschluss gefasst. Die Hebesätze betragen ab 1. Januar 2025:

• Grundsteuer A: 450 v.H.
• Grundsteuer B: 645 v.H.

Wegen der neuen Systematik der Grundsteuererhebung wird es zu Belastungsverschiebungen je nach Grundstücksart kommen.

Im Rahmen der Reform hätte ein aufkommensneutraler Hebesatz in Wertheim bei 410 v.H. für die Grundsteuer A und bei 590 v.H. für die Grundsteuer B gelegen. Um jedoch die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt zu sichern, hat der Gemeinderat eine Erhöhung von 40 Punkten bei der Grundsteuer A und 55 Punkten bei der Grundsteuer B beschlossen.

Diese zusätzlichen Mittel sind notwendig, um den städtischen Haushalt zu stabilisieren und die zu erwartenden erheblichen finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Notfallversorgung im Bürgerspital Wertheim zu bewältigen.

Wann bekomme ich meinen Grundsteuerbescheid?

Der Gemeinderat hat die Hebesätze für die reformierte Grundsteuer am 16. Dezember 2024 festgelegt. Der Versand der neuen Grundsteuerbescheide wird voraussichtlich Anfang 2025 erfolgen, in jedem Fall vor der ersten Fälligkeit am 15. Februar 2025.

Ab wann muss ich die neue Grundsteuer zahlen?

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer erstmalig nach den neuen Regelungen erhoben. Die Städte und Gemeinden erlassen die neuen Grundsteuerbescheide mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025. Mit diesen wird Ihnen die neu berechnete Grundsteuer bekannt gegeben.

Die erste Fälligkeit der neuen Grundsteuer ist zum 15. Februar 2025.

Wo kann ich mich informieren?

Bodenrichtwerte

Internetseite des zentralen Bodenrichtwert-Informationssystems der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg BORIS-BW (aufrufbar über die Internetseite grundsteuer-bw.de) bundeseinheitliche Plattform bodenrichtwerte-boris.de.

Internetseiten und Kontaktdaten der Finanzämter

steuerchatbot.de / grundsteuer-bw.de (Anleitung zum Ausfüllen der Steuererklärung; Internetseite des Landes Baden-Württemberg)
• elster.de (Steuererklärung)
kontakt.fv-bwl.de (Kontaktdaten der Finanzämter)

Telefon-Hotline

Die Stadtverwaltung wird Anfang 2025, wenn die Grundsteuerbescheide versandt werden, eine Telefon-Hotline einrichten und den Bürgerinnen und Bürgern bei Fragen zur neuen Grundsteuer zur Verfügung stehen.