Grundsteuerreform

Das bisherige bundeseinheitliche System zur Berechnung der Grundsteuer wurde am 10. April 2018 durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für verfassungswidrig erklärt. Der Grund: Die bisherige Grundlage der Berechnung stützte sich auf Einheitswerte, die auf Erhebungen der Jahre 1935 (neue Bundesländer)
bis 1964 (alte Bundesländer) basierten. Diese Werte entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand.

Der Bundesrat hat daher am 8. November 2019 das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet. Auf dieser Grundlage hat das Land Baden-Württemberg das Landesgrundsteuergesetz erlassen, das ab 1. Januar 2025 anzuwenden ist.

Auf dieser Basis müssen alle Grundstücke sowie Flächen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe neu bewertet werden. Die nach neuem Recht kalkulierte Grundsteuer wird 2025 eingeführt. Für 2024 wird die Grundsteuer letztmals nach altem Recht kalkuliert.

Thomas Schilling
Referat Finanzen, Betriebswirtschaft

Wer ist von der Grundsteuerreform betroffen?

Betroffen sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz:

• bebaute Grundstücke (Grundsteuer B)
• Eigentumswohnungen (Grundsteuer B)
• unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B)
• Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Grundsteuer wird in Baden-Württemberg nach diesem Verfahren berechnet:

Zuständigkeit des Finanzamtes:

Grundstücksfläche x Bodenrichtwert = Grundsteuerwert
Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Steuermessbetrag

Im ersten Schritt, dem Bewertungsverfahren, stellen die Finanzämter den Grundsteuerwert fest. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Grundsteuerwertbescheids.

Im zweiten Schritt wird von den Finanzämtern auf der Grundlage des Grundsteuerwerts der Steuermessbetrag berechnet. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Messbescheids durch das Finanzamt. Der Messbescheid ist für die Gemeinde verbindlich, sie darf davon nicht abweichen.

Zuständigkeit der Stadt Wertheim:

Steuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer

Im dritten und letzten Schritt errechnet die Gemeinde die Grundsteuer, indem sie den Messbetrag mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz multipliziert. Durch den Grundsteuerbescheid wird die Grundsteuer dann gegenüber dem Steuerpflichtigen festgesetzt.

Die Grundsteuer-Hebesätze der Stadt Wertheim werden zum 1. Januar 2025 (Inkrafttreten der Reform) neu festgelegt.

Wie hoch wird die künftige Grundsteuer ausfallen?

Dieser aufkommensneutrale Hebesatz für die Grundsteuer B wird in Wertheim nach Berechnungen der Verwaltung bei 590 v.H. liegen.

Wegen der neuen Systematik der Grundsteuererhebung wird es zu Belastungsverschiebungen je nach Grundstücksart kommen.

Wann stehen die neuen Hebesätze voraussichtlich fest?

Über den ab 2025 geltenden Hebesatz wird der Gemeinderat voraussichtlich im Dezember 2024 beraten und entscheiden. Dabei geht es zum einen um Erreichen der Aufkommensneutralität. Zum anderen ist damit zu rechnen, dass die Hebesätze erhöht werden, um Mehreinnahmen für den Haushalt im Zusammenhang mit der Finanzierung der künftigen Notfallversorgung am Krankenhausstandort Wertheim zu erzielen.

Muss ich künftig mehr Grundsteuer bezahlen?

Für die Grundsteuer B hat das Land Baden-Württemberg in seiner Gesetzgebung vorgegeben: Eigentümer sollen eine Grundsteuer zahlen, die dem potenziellen (Boden)-Wert des Grundstücks entspricht, unabhängig von der Bebauung. Das kann in einem Fall dazu führen, dass mehr gezahlt werden muss. Im anderen Fall hat es zur Folge, dass weniger gezahlt werden muss.

Es ergeben sich also Belastungsverschiebungen zwischen verschiedenen Grundstücksarten. Tendenziell werden durch das neue, vom Land vorgegebene Bewertungsmodell Gewerbeimmobilien eher entlastet und Wohnbebauung sowie unbebaute Bauplätze eher belastet.

Wann bekomme ich meinen Grundsteuerbescheid?

Der Gemeinderat wird die Hebesätze für die reformierte Grundsteuer voraussichtlich im Dezember 2024 festlegen. Die neuen Grundsteuerbescheide, die ab 1. Januar 2025 gültig sind, können erst anschließend erlassen werden.

Der Versand der neuen Grundsteuerbescheide wird voraussichtlich Anfang 2025 erfolgen, in jedem Fall vor der ersten Fälligkeit am 15. Februar 2025.

Ab wann muss ich die neue Grundsteuer zahlen?

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer erstmalig nach den neuen Regelungen erhoben. Die Städte und Gemeinden erlassen die neuen Grundsteuerbescheide mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025. Mit diesem wird Ihnen die neu berechnete Grundsteuer bekannt gegeben.

Die erste Fälligkeit der neuen Grundsteuer ist zum 15. Februar 2025.

Wo kann ich mich informieren?

Bodenrichtwerte

Internetseite des zentralen Bodenrichtwert-Informationssystems der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg BORIS-BW (aufrufbar über die Internetseite grundsteuer-bw.de) bundeseinheitliche Plattform bodenrichtwerte-boris.de.

Internetseiten und Kontaktdaten der Finanzämter

steuerchatbot.de / grundsteuer-bw.de (Anleitung zum Ausfüllen der Steuererklärung; Internetseite des Landes Baden-Württemberg)
• elster.de (Steuererklärung)
kontakt.fv-bwl.de (Kontaktdaten der Finanzämter)