Das Foto zeigt einen Glasapparatebauer bei der Arbeit

Förderung der gewerblichen Wirtschaft

Die Europäische Union, der Bund und das Land Baden-Württemberg fördern mit einer Vielzahl verschiedener Finanzhilfeprogramme Gewerbe und Wirtschaft. Die Förderung erfolgt regelmäßig durch die Gewährung von zinsverbilligten Darlehen, Zuschüssen, Bürgschaften und Garantien. Für den Wirtschaftsstandort Wertheim sind die Förderprogramme zur regionalen Wirtschaftsförderung von besonderer Bedeutung.

Die wichtigsten öffentlichen Finanzhilfen sind in über 100 Förderprogrammen dargestellt, die unterschiedliche Förderschwerpunkte und -gegenstände beinhalten. Neben Existenzgründungs- und -festigungsprogrammen, Unternehmenssicherungsprogrammen, Regionalförderprogrammen, Forschungs- und Entwicklungsprogrammen, Umweltschutz- und Energieprogrammen, beinhaltet das umfassende Angebot auch Bürgschafts- und Garantieprogramme sowie Beratungsförderprogramme.

Die Förderdatenbank des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt bei der Suche nach passenden Förderprogrammen. Darüber hinaus informieren das Referat Wirtschaftsförderung, Standortmarketing, die Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken sowie die Handwerkskammer Heilbronn-Franken über die einzelnen Förderprogramme, Fördergegenstände, Fördervoraussetzungen und Fördermodalitäten.

Für die Unternehmen am Wirtschaftsstandort Wertheim sind die nachfolgenden Förderprogramme von besonderer Bedeutung:

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für Unternehmen

Mehrere Personen beim Spatenstich für ein neues Bauprojekt

Förderziel

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderinstrument des Landes Baden-Württemberg für den ländlichen Raum. Ziel des ELR Raum ist die nachhaltige strukturelle Verbesserung in Gemeinden vor allem des Ländlichen Raums. Dabei gilt es, die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen weiterzuentwickeln, den demografischen Veränderungen zu begegnen, die dezentrale Wirtschaftsstruktur des Landes zu stärken, der Abwanderung entgegenzuwirken, den Strukturwandel zu begleiten und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen.

Fördergegenstand

Die Förderung von Investitionen im ELR ist auf vier Schwerpunkte (Wohnen, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Arbeiten) konzentriert. Unter dem Schwerpunkt „Arbeiten“ erfolgt eine Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zum Erhalt der dezentralen Wirtschafts- und Siedlungsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen. Dazu gehören auch neue Organisationsformen wie Co-Working oder Kooperationen in Mehrfunktionshäusern.
Für die innerörtliche Weiterentwicklung werden im Förderschwerpunkt Arbeiten vor allem die Entflechtung störender Gemengelagen in den Ortskernen gefördert. Dazu zählt beispielsweise die Verlagerung eines emissionsstarken Betriebs in ein nahegelegenes Gewerbegebiet, um die freiwerdende innerörtliche Fläche anschließend einer nachbarschaftsverträglichen Nachnutzung zuzuführen.
Neubauprojekte im Förderschwerpunkt Arbeiten sind nur förderfähig, wenn sie durch überwiegenden Einsatz ressourcenschonender, CO2- bindender Baustoffe wie z.B. Holz in der neuen Tragwerkskonstruktion errichtet werden.

Art, Umfang und sonstige Bestimmungen

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses. Die Förderung von privat-gewerblichen Maßnahmen (z.B. Neuansiedlung, Betriebserweiterung, Betriebsgründung, Verlagerung, Umnutzung) beträgt in der Regel bis zu 15 Prozent (bis zu 20 Prozent bei Einsatz ressourcenschonender, CO2-bindender Baustoffe) der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung ist auf höchstens 200.000 Euro (250.000 Euro bei Einsatz ressourcenschonender, CO2-bindender Baustoffe) pro Projekt begrenzt. Zuwendungen unter 5.000 Euro werden nicht bewilligt.
 
Nicht zuwendungsfähig sind die Grunderwerbskosten bzw. beim Erwerb von Gebäuden der Bodenwert. Der Erwerb von Gebäuden ist nur auf der Grundlage einer unabhängigen Wertermittlung zuwendungsfähig. Ebenfalls nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für Kraftfahrzeuge mit Straßenverkehrszulassung, Warenlager und Betriebsmittelbedarf.
 
Gefördert werden können nur Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeiter im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) (PDF | 176 KB).
 
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg schreibt das ELR jährlich aus und bestimmt dabei auch bis zu welchem Termin die Gemeinden Anträge auf Aufnahme in das Programm stellen können. Förderanträge von Unternehmen im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ auf dem Gebiet der Stadt Wertheim sind deshalb unter Beachtung der jeweils geltenden Fristen bei der Stadtverwaltung Wertheim einzureichen.
 
Informationen zum ELR erhalten Sie vom Referat Wirtschaftsförderung, Standortmarketing der Stadt Wertheim.
 
Weitergehende Informationen (Verwaltungsvorschrift, aktuelle Programmausschreibung, Antragsvordrucke etc.) finden Sie auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Stuttgart.

ELR-Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“

Förderziel und -gegenstand

Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ will das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg die Innovationskraft Baden-Württembergs in der Fläche erhalten und steigern, indem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Potential zur Technologieführerschaft gefördert werden. Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die aufgrund ihrer Kompetenz und ihrer Innovationsfähigkeit das Potential zur Erlangung der Technologieführerschaft aufweisen. Neu ist der Fokus auch auf Unternehmen, die in baden-Württemberg im Bereich Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie voranbringen.
Umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen werden hierbei unterstützt, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte dienen.

Art, Umfang und sonstige Bestimmungen

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses. Die Förderung beträgt für kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent, für mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent der Gesamtinvestitionskosten. Die Investitionskosten bei kleinen Unternehmen müssen mind. 1 Mio. Euro und bei mittleren Unternehmen mind. 2 Mio. Euro betragen. Die Förderung ist auf höchstens 400.000 Euro pro Projekt begrenzt. Bei deutlich erkennbarem Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 Euro pro Projekt erhöht werden. Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt. Die Förderung erfolgt je zur Hälfte aus Landesmitteln und aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
 
Nicht zuwendungsfähig sind die Grunderwerbskosten bzw. beim Erwerb von Gebäuden der Bodenwert. Der Erwerb von Gebäuden ist nur auf der Grundlage einer unabhängigen Wertermittlung zuwendungsfähig. Ebenfalls nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für Kraftfahrzeuge mit Straßenverkehrszulassung, Warenlager und Betriebsmittelbedarf.

Unternehmen, die sich für eine Aufnahme in die Förderlinie bewerben, müssen mindestens ein für das Unternehmen neues eigenes Produkt oder eine für das Unternehmen neue eigene Dienstleistung einführen.
 
Gefördert werden können nur Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeiter im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). (PDF | 176 KB)
 
Anträge auf Aufnahme in die Förderlinie können durch die Gemeinden in der Laufzeit des Operationellen Programms EFRE 2014-2020 bzw. 2021-2027 laufend vorgelegt werden. Fördervorhaben von Unternehmen auf dem Gebiet der Stadt Wertheim sind deshalb bei der Stadtverwaltung Wertheim einzureichen. Die Auswahl der Förderprojekte findet halbjährlich statt. Die jeweils zum 28. Februar bzw. 31. August vollständig vorliegenden Aufnahmeanträge gehen in das Auswahlverfahren des auf Landesebene gebildeten Bewertungsausschusses ein, der ein Entscheidungsvorschlag für das Ministerium macht.
 
Informationen zur ELR-Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ erhalten Sie vom Referat Wirtschaftsförderung, Standortmarketing der Stadt Wertheim.
 
Weitergehende Informationen (Verwaltungsvorschrift, aktuelle Programmausschreibung, Antragsvordrucke etc.) finden Sie auf den Seiten des Regierungspräsidiums Stuttgart.

Jürgen Strahlheim, Referatsleiter
Wirtschaftsförderung, Standortmarketing

Celine Ritzler
Wirtschaftsförderung, Standortmarketing

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