Naturschutz und biologische Vielfalt

Der Erhalt der Biodiversität, also der Vielfalt der Organismenarten, der Lebensraumtypen und der genetischen Variabilität der Arten gilt  - neben der Klimakrise – als eine der dringendsten Herausforderung der Menschheit in dieser Zeit. Spätestens seit der Verabschiedung der UN-Biodiversitätskonvention im Jahre 1992 ist das Ausmaß der Biodiversitätskrise und die Dringlichkeit effektiver Gegenmaßnahmen einer breiten Öffentlichkeit bewusst geworden.

Mit der „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS)“ hat Deutschland die internationalen Verpflichtungen im Jahre 2007 in nationales Recht überführt. Auf Landesebene wurde 2017 mit dem „Sonderprogramm zur Förderung der biologischen Vielfalt“ ein weiterer Meilenstein für den Erhalt der Biodiversität gesetzt. An diese Vorgaben knüpft die Stadt Wertheim nun mit verschieden Maßnahmen und Projekten an.

Kommune für biologische Vielfalt

Kommune für biologische Vielfalt

Die Abbildung zeigt das Emblem der Organisation „Kommunen für biologische Vielfalt“

Als Unterzeichnerin der UN-Biodiversitäts-Konvention verabschiedete die deutsche Bundesregierung 2007 die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt.

Bisher haben diese Bestrebungen auf Bundes- und Landesebene aber leider noch nicht zu einer Trendwende geführt. Deshalb müssen die Anstrengungen für den Erhalt der Biodiversität auf allen Verwaltungsebenen weiter intensiviert werden. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, ist die Große Kreisstadt Wertheim auf der Grundlage eines einstimmigen Beschlusses des Gemeinderates vom 22. Juli 2019 am 26. Juli 2019 dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ beigetreten. Mit der Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ hat sie sich selbst verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Maßnahmen im Sinne der Erhaltung und Stärkung der biologischen Vielfalt beizubehalten, zu fördern und neu zu initiieren.

Das 2012 gegründete Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ ist ein Zusammenschluss von Städten, Gemeinden und Landkreisen, die sich für artenreiche Naturräume im Siedlungsbereich und in der freien Landschaft einsetzen.
Das Bündnis ist u.a. auch Initiator und Zertifizierungsinstanz für das Programm „StadtGrün naturnah“, an dem die Stadt Wertheim bereits seit dem Jahr 2019 teilnimmt.

Ansprechpartner

Simon Valkov
Stadtplanung, Umwelt- und Klimaschutz

"Stadtgrün naturnah"

"StadtGrün naturnah"

Die Abbildung zeigt das Emblem „StadtGrün naturnah – Labelstufe „Bronze“ der Organisation „Kommunen für biologische Vielfalt“

Das Label "StadtGrün naturnah", wurde vom Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ unter Inanspruchnahme von öffentlichen Fördermitteln initiiert. Verliehen wird es an Kommunen, welche die biologische Vielfalt fördern und die Akzeptanz in der Bürgerschaft stärken. Besonderen Wert wird auf das Engagement bei der naturnahen Grünflächengestaltung und -pflege gelegt. Begleitet wird das Projekt von einer Öffentlichkeitsarbeit, mit der die Bürgerschaft für die naturnahe Grünflächenanlage und -pflege in Privatgärten gewonnen werden sollen.

Das Programm sieht vor, dass die teilnehmende Kommune u.a. eine „Kommunale Grünflächenstrategie“ entwirft, Schritt für Schritt umsetzt und kontinuierlich fortschreibt. Je nach Umfang und Qualität der umgesetzten Maßnahmen kann die Kommune dabei die Labelstufen „Bronze“, „Silber“ oder „Gold“ erreichen. Die Stadt Wertheim hat 2021 die Labelstufe „Bronze“ erreicht und strebt bei der Rezertifizierung im Jahr 2025 die Labelstufe „Silber“ an.
 

Ansprechpartner

Simon Valkov
Stadtplanung, Umwelt- und Klimaschutz

Baumpflegekataster

Baumpflegekataster

Auf diesem Foto ist eine Straße mit einer begleitenden kommunalen Baumreihe zu sehen.

Das kommunale Baumpflegekataster der Stadt Wertheim dient der Erfassung, Verortung, Überprüfung und der Verkehrssicherheits-erhaltenden Pflege aller sicherheitsrelevanten Bäume, die sich auf kommunalen Grundstücken befinden. Sicherheitsrelevant sind alle Bäume, die sich in Bereichen befinden, die in einem definierten Ausmaß von der Öffentlichkeit frequentiert werden.

Die regelmäßige Kontrolle und Pflege der Bäume soll verhindern, dass Personen oder Sachgegenstände durch nicht mehr standsichere Bäume oder herabfallende Äste gefährdet werden. Derzeit sind 14.224 Bäume im Baumpflegekataster registriert, davon sind 7.215 Exemplare als Einzelbäume und 7.009 Bäume in Baumgruppen erfasst (Stand: Januar 2024).

Eine besondere Herausforderung stellen die Klimaextreme der vergangenen Jahre dar, denn z.B. die starke Sommertrockenheit und Hitze führt bei einigen empfindlichen Baumarten zu Dürreschäden bis hin zum Absterben der Bäume.

Ansprechpartner

Simon Valkov
Stadtplanung, Umwelt- und Klimaschutz

Biotopverbundplanung

Biotopverbundplanung

Das Foto zeigt eine Feldhecke in der Agrarlandschaft

In dem am 31. Juli 2020 in Kraft getretenen „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“ sind gemäß § 22 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg alle Gemeinden verpflichtet, für ihr Gemeindegebiet eine Biotopverbundplanung zu erstellen. Planungsgrundlagen sind der „Fachplan landesweiter Biotopverbund“, der „Fachplan Gewässerlandschaften“, der „Gene­ralwildwegeplan“ sowie die „Fachkulisse Feldvögel“.
Zusätzlich zur Auswertung vorhandener Daten erfolgen Vor-Ort-Begehungen und sog. Runde Tische.

Ziel des landesweiten Biotopverbunds ist es - neben der nachhaltigen Sicherung heimischer Arten, Artengemeinschaften und ihrer Lebensräume - funktionsfähige, ökologische Wechselbeziehungen in der Landschaft zu bewahren, wiederherzustellen und zu entwickeln.

So gewährleistet der Biotopverbund in unseren stark zersiedelten und zerschnittenen Landschaften den genetischen Austausch zwischen den Populationen und ermöglicht Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Diese sind auch im Hinblick auf die durch den Klimawandel hervorgerufenen Arealverschiebungen bei einer Reihe von Arten von besonderer Bedeutung.

Ein im Rahmen einer Ausschreibung ermitteltes Planungsbüro begann im ersten Quartal 2023 mit der Erstellung der Biotopverbundplanung; es ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2 Jahren zu rechnen. Bestandteile der Biotopverbundplanung werden sein: ein Textteil / Bericht, eine Maßnahmenliste und sog. Maßnahmensteckbriefe, ein Bestands- und ein Maßnahmenplan. Die Kosten für die Erstellung der Biotopverbundplanung werden zu 90 % vom Land Baden-Württemberg übernommen, die restlichen 10 % trägt die Kommune. Am 25. Juni 2024 lud die Stadt Wertheim im Rahmen der Biotopverbundplanung ein zu einer Informationsveranstaltung im Arkardensaal mit anschließender Felderrundfahrt zu beispielhaften Biotopflächen.
 
Für November 2024 ist eine Behördenbeteiligung vorgesehen, dann soll der Entwurf der Biotopverbundplanung vorgestellt und Anfang 2025 über Auslage des Entwurfs die Öffentlichkeit beteiligt werden. Es folgen die Vorstellung und Auslage der Endfassung sowie eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung. Der Abschluss der Biotopverbundplanung ist für Ende März 2025 vorgesehen.

Ansprechpartner

Alexandra Thielen
Stadtplanung, Umwelt- und Klimaschutz

Maßnahmenkatalog zur Förderung der Biodiversität

Maßnahmenkatalog zur Förderung der Biodiversität

Das Foto zeigt einen Eidechsen-Habitathügel mit Steinhaufen und Sandsaum

Vor dem Hintergrund der weltweiten Biodiversitätskrise möchte die Stadt Wertheim mit planungsrechtlichen Festsetzungen zur Förderung der Biodiversität auf Baugrundstücken einen Beitrag zur Verlangsamung des Artensterbens leisten.
Dazu wurde ein "Maßnahmenkatalog zur Förderung der Biodiversität" entwickelt, der als planungsrechtliche Festsetzung von den Grundstückseigentümern der neu geschaffenen Baugrundstücke verpflichtend umgesetzt werden muss.
Die Festsetzung besagt, dass auf 20 % der nicht überbaubaren Grundstücksfläche Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität umgesetzt werden müssen.

Zur Erklärung der genauen Vorgaben soll hier ein Beispiel erläutert werden:
Bei einem Grundstück mit z.B. 600 m² Grundfläche würde bei einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 ein Anteil von 40 % der Fläche, also 240 m², mit baulichen Anlagen (Gebäude, Nebenanlagen, befestigte Flächen) überbaut werden dürfen.
Da diese Grundflächenzahl jedoch gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO um 50 % (= 120 m²) überschritten werden darf, ergibt sich in diesem Beispiel eine überbaubare Fläche von 360 m² und eine nicht überbaubare Fläche von 240 m². Der Anteil von 20 % an diesen 240 m² ergibt eine Fläche von 48 m².

Auf diesen 48 m² kann der Grundstückseigentümer nun selbst nach eigener Präferenz eine Auswahl und Kombination von Biodiversitätsmaßnahmen vornehmen, die im „Maßnahmenkatalog zur Förderung der Biodiversität“ aufgeführt sind.


Ansprechpartner

Jens Rögener
Stadtplanung, Umwelt- und Klimaschutz

Bibermanagement

Bibermanagement

Das Foto zeigt ein Biberdamm am Aalbach bei Dertingen

Nachdem der mutmaßlich letzte frei lebende baden-württembergische Biber im Jahre 1834 an der Donau erlegt wurde, war diese faszinierende Tierart rund 140 Jahre in Baden-Württemberg ausgestorben. Erst Mitte der 70er Jahre sind die ersten Tiere über das Rheinsystem wieder in Baden-Württemberg eingewandert.

Auf Wertheimer Gemarkung wurde der erste Biber im Jahr 2002 gesichtet, die Tiere waren vermutlich über den Main aus Bayern eingewandert. Mittlerweile hat der Biber in Wertheim einen Großteil der geeigneten Gewässer auf Teilstrecken besiedelt. Nachgewiesen wurde er bereits an Main, Tauber, Aalbach, Kembach, Wildbach und am Mondsee.

Durch die vielfältigen Fäll-, Stau- und Grabaktivitäten der Biber können Konflikte mit den benachbarten Landnutzerinnen und Landnutzern entstehen. Um diese Konflikte möglichst gering zu halten, hat die Stadt Wertheim ein Bibermanagement eingesetzt.

Der Biber gilt als naturschutzrechtlich streng geschützt, nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung der Naturschutzbehörden darf in die Biber-Bauwerke und Biber-Lebensräume eingegriffen werden.

Übersicht über die bekannten Biber-Vorkommen auf Gemarkung der Stadt Wertheim. (PDF | 2 MB)
Bitten haben Sie Verständnis, dass sich die Verbreitung kontinuierlich ändert und die ständige Aktualität der Übersicht deshalb nicht gewährleistet kann.

Ansprechpartnerin

Alexandra Thielen
Stadtplanung, Umwelt- und Klimaschutz

Lichtmanagement

Lichtmanagement

Das Foto zeigt die Wertheimer Burg mit nächtlicher Beleuchtung

Mit der Novellierung des § 21 NatSchG BW „Beleuchtungsanlagen, Werbeanlagen, Himmelsstrahler“, die am 31.07.2020 in Kraft getreten ist, werden die Kommunen verpflichtet, ein naturschutzorientiertes Lichtmanagement einzuführen, um diese Beeinträchtigungen zu mindern.

Vor dem Hintergrund der ständig zunehmenden nächtlichen Beleuchtungen und der bekannten negativen Auswirkungen auf die Insektenwelt, aber auch auf Vögel, Fledermäuse und andere nachtaktive Tiergruppen, soll nun eine Reduktion der nächtlichen „Lichtverschmutzung“ angestrebt werden. Die Grundaussage des § 21 Abs. 1 NatSchG lässt sich wie folgt zusammenfassen: Im Außenbereich soll es so wenig künstliche Beleuchtung wie möglich geben. Und dort, wo sie wirklich notwendig ist, soll sie so insektenfreundlich wie möglich sein.

Dabei stehen auch die Fassadenbeleuchtungen von öffentlichen Gebäuden auf dem Prüfstand. Diese sollen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, im Sommerhalbjahr gar nicht und im Winterhalbjahr nur zu bestimmten Zeiten angestrahlt werden dürfen. Die Stadt Wertheim wird ihre Beleuchtungsanlagen entsprechend dieser Vorgaben reduzieren bzw. auf insektenverträgliche Leuchtmittel umstellen.

Ansprechpartnerin

Alexandra Thielen
Stadtplanung, Umwelt- und Klimaschutz

Saatgutfestival

Saatgutfestival

Das Foto zeigt eine Veranstaltung des Wertheimer Saatgutfestivals in der Main-Tauber-Halle mit vielen Ständen und Besuchern

Wussten Sie, dass die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) den Verlust an Kulturpflanzen-Vielfalt seit dem Jahr 1900 auf über 75% schätzt ? Dieser starke Rückgang der ursprünglichen Kulturpflanzen-Sortenvielfalt wurde besonders durch eine Professionalisierung und Kommerzialisierung der Saatguterzeugung, aber auch durch den Einsatz der Gentechnologie, eine zunehmende Monopolbildung unter den Saatgutproduzenten, die zunehmend in der modernen Züchtung vorherrschende Hybridzüchtung sowie eine sich zunehmend zu Ungunsten der Sortenvielfalt entwickelnde Rechtsprechung im Saatgutrecht beschleunigt.

Zur Sicherung der noch vorhandenen Sortenvielfalt gründeten sich vielerorts Initiativen, die sich den Erhalt der Kulturpflanzen-Sortenvielfalten zum Ziel setzten. Die größten und bekanntesten im deutschsprachigen Raum agierenden Organisationen sind z.B. VEN - Verein zur Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt(Deutschland), Arche Noah (Österreich) und ProSpecieRara (Schweiz und Deutschland). Von diesen Initiativen ausgehend entwickelte sich eine rege Tausch- und Verkaufskultur von „samenfestem“ Saatgut, vor allem von alten, fast vergessenen Arten und Sorten. In Folge entstanden die ersten Saatgutmessen und -märkten, auf denen samenfestes (also kein Hydrid-) Saatgut möglichst vieler verschiedener Sorten getauscht und verkauft wird.

Die Stadt Wertheim ist dem Beispiel des Iphofener und des Taubertäler Saatgutfestivals gefolgt und hat 2017 das „1. Wertheimer Saatgutfestival“ veranstaltet.
Nach der Corona-Pause konnte dann 2023 bereits das „4. Wertheimer Saatgutfestival“ mit erfreulich starkem Besucherandrang veranstaltet werden. Im Jahr 2024 wird das Saatgutfestival voraussichtlich am 24. Februar in der Main-Tauber-Halle stattfinden.

Ansprechpartner

Jens Rögener
Stadtplanung, Umwelt- und Klimaschutz

Umweltförderkatalog

Umweltförderkatalog

Auf diesem Foto sehen Sie Rote Mauerbienen an einem Bienenhotel

Das kommunale Förderprogramm „Wertheimer Umweltförderkatalog“, das nun seit mehr als dreißig Jahren fast jährlich angeboten wurde, soll einerseits die Umwelt- und Lebensqualität verbessern und andererseits die Wertheimer Bürgerinnen und Bürger für die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung sensibilisieren. Es sollen Anreize für umweltentlastende Maßnahmen und Innovationen geschaffen werden, die Vorbildcharakter haben und zur Nachahmung anregen.

In der aktuellen Version des Katalogs werden die Pflanzung von Obst- und Klimabäumen, Artenschutzmaßnahmen für Wildbienen und die Gründung einer Imkerei mit einem Zuschuss gefördert. Antragsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch gemeinnützige Vereine.

Den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung laut Umweltförderkatalog der Großen Kreisstadt Wertheim erhalten Sie hier (PDF | 220 KB).

Simon Valkov
Stadtplanung, Umwelt- und Klimaschutz

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