Sterbefälle

Ein Sterbefall verursacht neben dem persönlichen Schmerz einige unumgängliche Formalitäten: Das Standesamt und ein Bestatter müssen benachrichtigt, der Leichnam überführt und die Bestattung organisiert werden. Außerdem ist der Nachlass zu regeln und Verträge des Verstorbenen müssen gekündigt werden. Informationen über die notwendigen Angelegenheiten helfen den Überblick zu behalten.

Holger Rempt
Abteilung Standesamt

Was tun im Todesfall?

Wenn ein Mensch gestorben ist, muss ein Arzt gerufen werden, der den Tod feststellt. Nach dieser sogenannten Leichenschau erhalten die Angehörigen eine Todesbescheinigung, die zur Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt benötigt wird. Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim stellt die Einrichtung die Todesbescheinigung aus.

Soll der Verstorbene über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinausbefördert werden, ist ein Leichenpass nötig, den ebenfalls das Standesamt ausstellt.

Ist eine Frist zur Sterbefallanzeige zu beachten?

Der Sterbefall ist spätestens an dritten auf den Tod folgenden Werktag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Ist dies ein Sonntag oder Feiertag, so muss die Anzeige an dem darauffolgenden Werktag erstattet werden.

In der Regel übernimmt diesen Behördengang das beauftragte Bestattungsunternehmen im Namen der Angehörigen.

Welche Unterlagen werden für die Beurkundung benötigt?

Das Standesamt benötigt zur Beurkundung eines Sterbefalles je nach persönlichen Umständen verschiedene Unterlagen.
Es wird gebeten, die jeweils in Frage kommenden Urkunden und Dokumente dem Bestatter zur Weiterleitung an das Standesamt mitzugeben. Der Bestatter zeigt dann den Sterbefall beim Standesamt an. 
Zeigt einer der Hinterbliebenen des Verstorbenen den Sterbefall an, möge er bitte die entsprechenden Unterlagen zum Standesamt mitbringen.

Für die Beurkundung eines Sterbefalles benötigt das Standesamt:

  • Todesbescheinigung
  • Personalausweis / Pass des Verstorbenen bzw. erweiterte Meldebescheinigung
  • Sterbefallanzeige
  • bei nicht Verheirateten: Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
  • bei Geschiedenen: Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch mit Scheidungsvermerk; alternativ: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • bei Verwitweten: Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch mit Sterbevermerk des Ehegatten; alternativ: Sterbeurkunde des Ehegatten

Alle genannten Urkunden und Übersetzungen sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.

Welche Gebühren fallen an?

Beurkundung Sterbefall gebührenfrei
Sterbeurkunde 20 Euro
internationale Sterbeurkunde 20 Euro
Leichenpass 25 Euro
Friedhofsgebühren siehe Themenbereich Friedhöfe

Friedhöfe und Bestattungen

Über das Stadtgebiet verteilt gibt es in 19 Friedhöfe in Wertheim.

Die Bestattung kann erst nach Anzeige des Sterbefalls und Freigabe der Leiche erfolgen. 

Sofern ein Bestattungsunternehmen mit der Bestattung beauftragt wurde, erfolgt die Anzeige des Sterbefalls und Abwicklung in der Regel durch das Institut. Sie erhalten auch vom Bestattungsinstitut nach Abschluss der Beurkundung die bestellten Sterbeurkunden.

Folgende Bestattungsunternehmen sind in Wertheim ansässig:

Beile Bestattungen
Georg-Feuerstein-Straße 2
97877 Wertheim
E-Mail

Pietät Busch
Bismarckstraße 2
97877 Wertheim
E-Mail

Nachlass- und Erbangelegenheiten

Unter Nachlass versteht man alle Vermögensrechte und Verbindlichkeiten der verstorbenen Person, die auf den Erben übergehen.

Als Nachweis ist ein Erbschein oder eine Verfügung von Todes wegen (Testament) in öffentlich beglaubigter Form nötig. Erbscheine werden vom Nachlassgericht im Amtsgericht Tauberbischofsheim nur auf Antrag der Hinterbliebenen ausgestellt, wenn dort die Todesmitteilung des Standesamts vorliegt.

Das Standesamt Wertheim teilt dem Amtsgericht Tauberbischofsheim den Todesfall eines in Wertheim angemeldeten Verstorbenen mit. Auf Basis des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit erhält der Auskunftsgeber der Sterbefallanzeige einen unverbindlichen Fragebogen für Angaben zum Grundbesitz und Vermögen. 

Existiert ein eigenhändiges Testament des Erblassers, ist dieses gemäß § 2259 Abs. 1 BGB dem Nachlassgericht Tauberbischofsheim unverzüglich zu übermitteln.

Amtsgericht Tauberbischofsheim
Nachlassgericht
Schmiederstraße 22
97941 Tauberbischofsheim
E-Mail

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