Regeln für das Silvesterfeuerwerk
Raketen und Böller sind nicht überall erlaubt
Wenn das neue Jahr mit Böllern und Raketen begrüßt wird, besteht die Gefahr, dass es zu Bränden kommt. Deshalb dürfen Feuerwerks- und Knallkörper nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen sowie Fachwerkhäusern abgebrannt werden. In Wertheim betrifft das vor allem den Bereich der historischen Altstadt. Darauf weist die Stadtverwaltung Wertheim hin.
Gleichzeitig ruft sie zu Zurückhaltung und Rücksichtnahme aus, auch zum Schutz von Umwelt und Tieren. Abgebrannte Raketen und Böller , Verpackungen und sonstige Utensilien eines Feuerwerks dürfen nicht einfach liegengelassen werden. Jeder muss seinen Müll danach auch wieder entsorgen.
Generell dürfen Feuerwerks- und Knallkörper nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. Verboten ist das Verschießen von Feuerwerksmunition zu Silvester aus Schreckschuss- oder Signalwaffen außerhalb von Privatgrundstücken. Wer unter 18 Jahren ist, darf überhaupt keinen Umgang mit Feuerwerksartikeln haben, sie also weder aufbewahren noch abbrennen.
Der Verkauf ist nur von 28. bis 31. Dezember erlaubt. Raketen und Böller sollten nur aus offiziellen, also geprüften Quellen bezogen werden, beim Abbrennen müssen die Sicherheitsregeln unbedingt beachtet werden.
Weitere Informationen dazu gibt es beim Referat Öffentliche Ordnung der Stadtverwaltung unter Telefon 09342/301-250.