Kirchenaustritt

Der Kirchenaustritt erfolgt durch persönliche Austrittserklärung beim Standesamt des Wohnsitzes.

Wie läuft die mündliche Erklärung beim Standesamt ab?

Sie vereinbaren vorab telefonisch einen Termin (Dauer 10 Minuten) mit dem Standesamt unter Angabe von Taufort und Ausweisdokument.
Zum Termin bringen Sie den gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. 
Zum Abschluss Ihres Termins erhalten Sie direkt eine Abschrift ihrer Austrittserklärung.

Kann ich den Kirchenaustritt auch schriftlich erklären?

Sie können Ihren Kirchenaustritt auch schriftlich erklären.
Auf der schriftlichen Austrittserklärung muss Ihre Unterschrift von einem Notar beglaubigt sein. Ein einfacher Brief von Ihnen, ein Fax oder eine E-Mail reichen nicht aus. Die vom Notar beglaubigte Erklärung muss dem Standesamt im Original zugehen, damit die Erklärung wirksam wird. 

Entstehen Kosten mit dem Austritt?

Die Gebühr in Höhe von 40 Euro ist vor Ort mit EC-Karte oder Bargeld zahlbar. 

Wann entfällt die Kirchensteuer?

Der Kirchenaustritt wird wirksam, wenn die Austrittserklärung dem zuständigen Standesamt zugegangen ist. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung beim Standesamt erfolgt ist.
Über den Kirchenaustritt wird die Meldebehörde, das Wohnsitzpfarramt und das Finanzamt informiert.

Ich möchte meine Religionsgemeinschaft wechseln. Wie gehe ich vor?

Der Übertritt von einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft zu einer anderen Kirche zweistufig aufgebaut.
Zunächst müssen Sie beim Standesamt aus ihrer aktuellen Konfession austreten. Im zweiten Schritt nehmen Sie Kontakt der Kirche auf, in die Sie eintreten wollen und vereinbaren dort einen Termin.

Holger Rempt
Abteilung Standesamt