Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Sachgebiet Verkehrswesen
Beschreibung
Die Arbeit der Straßenverkehrsbehörde steht im Zeichen der Verkehrssicherheit. Dazu werden Verkehrszeichen angeordnet.
Wichtige Aufgabengebiete sind ferner die Genehmigung von Schwertransporten sowie das Ausstellen von Parkberechtigungen für Schwerbehinderte. Werden Personen in Taxen, Mietwagen und Omnibussen oder Güter gewerblich befördert, muss eine Vielzahl verkehrsrechtlicher Vorschriften beachtet werden, bevor die Verkehrsbehörde entspechende Genehmigungen oder Ausnahmen erteilen kann.
Kontakt
Telefon +49 (93 41) 82 40 01
Internet
Landratsamt Main-Tauber-Kreis
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:
Montag
08:00 Uhr
- 12:30 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr
- 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr
- 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr
- 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr
- 12:30 Uhr
Leistungen
- Ausnahme vom LKW-Fahrverbot in Ferienzeiten beantragen
- Betrieb von Krankentransporten - Genehmigung beantragen
- Genehmigung für Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen und/oder Mietomnibusverkehr beantragen
- Genehmigung für einen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen beantragen
- Gewerblicher Güterkraftverkehr - Erlaubnis beantragen
- Mietwagengenehmigung beantragen
- Taxigenehmigung beantragen
- Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen
Formulare und Onlinedienste
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (§ 3 Abs. 1 GüKG) Antrag auf Erteilung einer EG-Lizenz - VO (EG) 1071/2009 und VO (EG) 1072/2009
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die gewerbliche Personenbeförderung (§ 2 Abs. 1 PBefG) Antrag auf Erteilung einer Gemeinschaftslizenz (Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 29 Abs. 2 StVO für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund sowie auf verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 StVO
- Bestätigung der Versicherungsgesellschaft
- Buslinien-Genehmigung
- Güterkraftverkehr - Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes
- Güterkraftverkehr - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis bzw. Gemeinschaftslizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr
- Güterkraftverkehr - Antrag auf Erteilung einer Fahrerbescheinigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr im Rahmen der Gemeinschaftslizenz
- Güterkraftverkehr - Antrag auf Erteilung zusätzlicher Ausfertigungen der Erlaubnis bzw. zusätzlicher beglaubigter Kopien der Gemeinschaftslizenz
- Güterkraftverkehr - Eigenkapitalbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr
- Güterkraftverkehr - Fahrzeugliste
- Güterkraftverkehr - Verlusterklärung
- Güterkraftverkehr - Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr
- Hinweisblatt zum Datenschutz im Bereich des Straßenverkehrs-, Personenbeförderungs- und Güterkraftverkehrsrechts
- Hinweisblatt zum Datenschutz im Bereich des Straßenverkehrs-, Personenbeförderungs- und Güterkraftverkehrsrechts
-
Onlinedienst Taxi- und Mietwagengenehmigung
- Personenbeförderung - Antrag auf Austausch von Fahrzeugen
- Personenbeförderung - Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 43 Abs. 1 BOKraft
- Personenbeförderung - Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum vorübergehenden Einsatz eines Ersatzfahrzeugs gemäß § 43 BOKraft
- Personenbeförderung - Antrag auf Erteilung einer Genehmigung eines Gelegenheitsverkehrs nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Personenbeförderung - Antrag auf Erteilung zusätzlicher Auszüge
- Personenbeförderung - Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
- Personenbeförderung - Fahrzeugliste
- Personenbeförderung - Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
- Verwaltungsvorschrift (VwV) zu § 29 StVO