Sachgebiet Hilfe zur Pflege, Blindenhilfe, Kriegsopferfürsorge
Beschreibung
Soziale Entschädigung in der Bundesrepublik Deutschland bedeutet: Wer einen gesundheitlichen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft in besonderer Weise einsteht, hat Anspruch auf Versorgung. Damit sollen besondere Opfer zumindest finanziell abgegolten werden. Auch die Hinterbliebenen solcher Beschädigten können eine Versorgung beanspruchen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzung für einen Leistungsanspruch nach dem SGB XIV ist grundsätzlich ein schädigendes Ereignis, wie zum Beispiel eine körperliche oder auch psychische Gewalttat, aber auch eine Schutzimpfung, welches in der Folge zu einem gesundheitlichen Schaden führt, der selbst weitere gesundheitliche und/oder auch wirtschaftliche Folgen für die betroffene Person verursacht.
Weiterhin haben auch Kriegsopfer sowie Zivildienstgeschädigte Anspruch auf Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts. Neben Geschädigten können auch Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten (zum Beispiel Entschädigungszahlungen, Leistungen in einer Traumaambulanz).
Bitte beachten: Für die Bearbeitung von Anträgen nach dem SGB XIV zuständig ist das
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Versorgungsamt
Eppelheimer Straße 15
69115 Heidelberg
Über Ihre Rechte und Ansprüche erhalten Sie bei uns telefonisch, persönlich oder schriftlich Auskunft und Beratung.
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Allgemeine Öffnungszeit
Formulare und Onlinedienste
- Antrag auf Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt - Drittes Kapitel SGB XII, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Viertes Kapitel SGB XII, Sonstige Leistungen der Sozialhilfe - Fünftes bis Neuntes Kapitel SGB XII, Leistungen nach dem AsylbL
- Antrag auf Gewährung von Landesblindenhilfe nach dem Blindenhilfegesetz für Baden-Württemberg
- Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht im Rahmen des Antrags auf Hilfemaßnahmen nach dem SGB XII zur Bedarfsprüfung von Hilfemaßnahmen
- Leistungen nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) - Hinweisblatt zum Datenschutz
- Leistungen nach dem Gesetz über Landesblindenhilfe - Hinweisblatt zum Datenschutz
- Pflegeplan Main-Tauber-Kreis 2014-2020
-
Senioren- und Pflegelotse Main-Tauber-Kreis
- Senioren und Sozialhilfe - Fragen und Antworten zur Sozialhilfe im Pflegeheim
- Sozialplanung für Senioren
- Vermögenserklärung
- Vollmacht und Abtretungserklärung Wohngeld
- Wichtige Informationen zur Beantragung von Leistungen der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen (Übernahme von Pflegeheimkosten)
- Wichtige Informationen zur Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- Zahlungsauftrag, Rückbuchungsvollmacht