Allgemeiner Sozialer Dienst - Bereich Süd (Außenstelle Bad Mergentheim) & Frühe Hilfen/Kinderschutz
Beschreibung
In schwierigen Lebenssituationen haben Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Eltern im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) Ansprechpartner, die Fragen kompetent beantworten und ggf. auch weiterführende ambulante und stationäre Hilfen vermitteln. In Trennungssituationen bietet der ASD allen Familienangehörigen Beratung in Umgangs- und Sorgerechtsfragen an und berichtet gegebenenfalls dem Familiengericht. Kinder und Jugendliche in besonderen Nöten wie Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung finden beim ASD jederzeit verständnisvolle Begleitung; in akuten Konfliktsituationen unterstützt der ASD die Betroffenen durch fachkundiges Krisenmanagement und sucht mit ihnen gemeinsam nach Lösungen. Schließlich betreut der ASD straffällige junge Menschen bis zum 21. Lebensjahr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Süd sind zuständig für die Städte und Gemeinden Bad Mergentheim, Igersheim, Weikersheim, Niederstetten, Creglingen.
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Leistungen
- Erziehungsberatung in Anspruch nehmen
- Frühe Hilfen – Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen
- Hilfeplan aufstellen
- Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten
- Umgangsrecht - Regelung des Umgangs mit dem Kind beantragen
- Vorübergehende Aufnahme von Kindern und Jugendlichen an einem sicheren Ort beantragen
- Zwangsverheiratung verhindern
Formulare und Onlinedienste
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Abrechnung von Personalkosten bei der Durchführung von STÄRKE-Angeboten
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Anmeldung der Eltern zur kostenlosen Teilnahme an einem Angebot der Familienbildung für Familien in besonderen Lebenssituationen im Rahmen von STÄRKE
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Anmeldung der Eltern zur Teilnahme an Familienbildungsfreizeiten für Familien in besonderen Lebenssituationen im Rahmen von STÄRKE
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Antrag und Abrechnung des Anbieters eines Offenen Treffs im Rahmen von STÄRKE gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
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Antrag und Abrechung des Familienbildungsträgers gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Erstattung notwendiger Ausgaben bei Familienbildungsangeboten für Familien in besonderen Lebenssituationen im Rahmen von STÄRKE
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Familienbildungsfreizeiten mit Übernachtung - Antrag und Abrechnung des Familienbildungsträgers gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei Familienbildungsfreizeiten im Rahmen von STÄRKE
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Familienbildungsfreizeiten mit Übernachtung im eigenen Haushalt - Antrag und Abrechnung des Familienbildungsträgers gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei Familienbildungsfreizeiten im Rahmen von STÄRKE
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Frühe Hilfen - Landesprogramm STÄRKE 2025
- Frühe Hilfen und Kinderschutz im Main-Tauber-Kreis
- Jugendamt - Hinweisblatt zum Datenschutz
- Rund ums Kleinkind Kinderschutz - Wichtige Adressen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
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Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung von Elternkompetenzen im Rahmen des Programms STÄRKE (VwV STÄRKE)