Kraftfahrzeug - Ummeldung beantragen
Wird der Wohnsitz oder der Betriebssitz verlegt, ist diese Änderung der Zulassungsbehörde unverzüglich unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mitzuteilen. Das bisherige Kennzeichen des zugelassenen Fahrzeugs kann beibehalten werden. Soll jedoch gleichzeitig ein Kennzeichenwechsel vorgenommen werden, sind auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie das derzeitige Kennzeichen vorzulegen. Die Änderung wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I und ggf. in der Zulassungsbescheinigung Teil II sowie im Fahrzeugregister vermerkt.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist,
- für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- für einen Landkreis: das Landratsamt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz oder Betriebssitz im Main-Tauber-Kreis
Verfahrensablauf
Sie oder eine Sie vertretende Person müssen das Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde ummelden.
Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde stehen Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.
Wenn das Fahrzeug zuletzt in einem anderen Zulassungsbezirk auf Ihren Namen angemeldet war, können Sie Ihre bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug auch nach der Ummeldung bundesweit weiterführen. Dies gilt auch für Saisonkennzeichen, die nur für einen bestimmten Betriebszeitraum verwendet werden dürfen. Teilen Sie dies der neu zuständigen Zulassungsbehörde bei der Ummeldung mit. Wenn Sie das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt hatten und die Kennzeichen für eine Wiederzulassung reserviert haben, ist eine Mitnahme in einen anderen Verwaltungsbezirk nicht möglich. Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug in diesem Fall ein neues Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und neue Stempelplaketten) an. Gleichzeitig erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I. Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird sie aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen. Eine bereits existierende Feinstaubplakette für ein Kennzeichen, das Sie bei einem Umzug mitnehmen, bleibt weiterhin gültig. Neue Stempelplaketten mit Sicherheitscode brauchen Sie für Ihre Kennzeichen und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I, wenn Sie Ihr Fahrzeug zukünftig online außer Betrieb setzen möchten.
Tipp: Brauchen Sie neue Kennzeichenschilder? Dann können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.
Fristen
schnellstmöglich
Erforderliche Unterlagen
- Bei Privatperson: Gültiger Personalausweis oder Reisepass, - bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- Bei juristischer Person: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
- Bei Einzelfirma: gültiger Personalausweis oder Reisepass und Gewerbeanmeldung
- Bei Partnerschaftsgesellschaft: Partnerschaftsregisterauszug
- Bei Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gewerbeanmeldung, Gesellschaftsvertrag, gültiger Personalausweis oder Reisepass der Gesellschafter. Es ist ein Vertreter zu benennen, der in das Fahrzeugregister eingetragen werden soll
- Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung und Prüfbericht über die gültige Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, bei denen diese vorgeschrieben ist
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nr.)
- Sofern sich die Bankverbindung geändert hat:
das SEPA-Lastschriftmandat, unterschrieben vom Girokontoinhaber und vom Fahrzeughalter. Sind Girokontoinhaber und Fahrzeughalter identisch, genügt die Unterschrift im Feld „Girokontoinhaber“.
Kosten
Die Kosten sind individuell je nach Fallgestaltung zu ermitteln.
Hinweise
Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist die Zollverwaltung des Bundes zuständig.
Weitere Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.
Vertiefende Informationen
Die internetbasierte Änderung der Anschrift kann nur beantragt werden, wenn
- der Halter eine natürliche Person ist,
- der Halter einen Personalausweis (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion sowie ein Kartenlesegerät besitzt oder über die Ausweis-App verfügt,
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit einem Sicherheitscodes versehen ist,
- der Halter über ein E-Payment-System verfügt (zum Beispiel Giropay, Kreditkarte, PayPal).
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text wurde durch das Verkehrsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis am 27.07.2022 aktualisiert