Leistungen

Antrag auf Durchführung von Großraum- und / oder Schwertransporten

Gemäß § 29 Abs. 3 und § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO ist eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporte erforderlich. Durch die Erteilung von besonderen Auflagen bis hin zur Festlegung einer Fahrtstrecke soll erreicht werden, dass der Verkehrsfluss so wenig wie möglich behindert und die Verkehrsinfrastruktur vor Schäden geschützt wird.

Zuständige Stelle

321 Öffentliche Ordnung

Leistungsdetails

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

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Fristen

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Hinweise

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Freigabevermerk

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