Informationen zur Bauplatzvergabe

Ausschnitt eines Wohnhauses im Rohbau

Bauplätze für Einfamilienhäuser

Vergabe

Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Wertheim hat in seiner Sitzung vom 22.05.2023 Richtlinien für die Vergabe von Wohnbauplätzen beschlossen.
In neuen Wohnbaugebieten erfolgt eine Veräußerung für individuell bebaubare Grundstücke nach den Vergaberichtlinien, soweit die Zahl von Interessenten die Anzahl an kommunal veräußerbaren Bauplätzen übersteigt. Andernfalls werden die Bauplätze durch freie Verhandlungen und Zustimmung des Ortschaftsrates vergeben. Die Stadtverwaltung macht die Durchführung eines Vergabeverfahrens jeweils öffentlich bekannt.
 
Alle interessierten Bauwilligen haben dann innerhalb eines bestimmten Zeitraums die Möglichkeit eine Bewerbung für einen Bauplatz abzugeben. Bewerber, die sich bereits im Vorfeld der Erschließung eines Baugebiets bei der Verwaltung als Interessenten gemeldet haben, erhalten eine entsprechende Mitteilung und Hinweise zum Bewerbungsverfahren.
 
Nach Bewerbungsschluss werden die einzelnen Bewerbungen anhand der Kriterien von der Verwaltung und den jeweiligen Ortschaftsräten bewertet. Die Vergabe der Bauplätze erfolgt dann entsprechend der Reihenfolge der Auswertungsergebnisse.

Bauplatzreservierung

Soweit ein Bauplatz zum Kauf kommen soll, besteht die Möglichkeit diesen Bauplatz für einen Zeitraum von drei Monaten zu reservieren. Voraussetzung hierfür ist eine Zustimmung des jeweiligen Ortschaftsrates oder im Fall der Vergaberichtlinie eine Zusage der Gemeinde. Die Reservierung erfolgt mit Leistung eines Reservierungsentgelts in Höhe von 500 €, nach Zusage der Stadt Wertheim. Wird der Bauplatz innerhalb von drei Monaten nicht erworben, so wird der nächstliegende Interessent bedacht und das „verbrauchte“ Reservierungsentgelt verbleibt bei der Stadt Wertheim.

Vertragliche Regelungen

Für kommunale Bauplatzflächen wird vertraglich eine Bauverpflichtung vereinbart, bei der innerhalb von zwei Jahren mit dem Bau begonnen und innerhalb von vier Jahren eine bezugsfertige Fertigstellung des Wohngebäudes hergestellt werden muss. Daneben wird eine Eigennutzung über mindestens 7 Jahre mit mindestens 50 % der Wohnfläche vorgesehen.

Richtlinien für die Vergabe von Wohnbauplätzen (PDF | 184 KB)

Außenansicht eines Mehrfamilienwohnhauses

Bauplätze für Mehrfamilienhäuser

Der Verkauf von Bauplätzen für Mehrfamilienhäuser erfolgt in der Regel gesondert über eine Konzeptausschreibung. Dabei können sich Bewerber melden, die die Bauflächen entsprechend der bauleitplanerischen Möglichkeiten als Bauträger oder auch im Weg eines Bauherrenmodells bebauen möchten. In diesen Konzeptausschreibungen wird über eine Bewertungs-Matrix und eine Wertungskommission aus den eingereichten Vorschlägen das Angebot ausgewählt, das am passendsten für diese Bauplatzflächen in Frage kommt.

Sanna Fiederling
Referat Liegenschaften
Mühlenstraße 26
97877 Wertheim

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