Lärmaktionsplanung Stadt Wertheim, 3. Stufe

Die Stadt Wertheim hat mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 17.09.2018 ihren Lärmaktionsplan nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (Sechster Teil: § 47a - f) sowie der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in der Fassung vom 08.11.2018 beschlossen. Das Ziel des Lärmaktionsplans ist es, den Umgebungslärm an besonders betroffenen Gebäuden entlang von Hauptverkehrsstraßen zu senken.
 
Den Lärmaktionsplan der Stadt Wertheim in der Fassung vom 08.11.2019 inklusive der Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Stellungnahmen der Bürger finden sie hier.
Lärmaktionsplan der Stadt Wertheim

Kontaktdaten

Christoph Häfner
Referat Stadtplanung, Klima- und Umweltschutz

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