Förderprogramm ELR startet in neue Runde

Anträge bis 30. August an die Stadtverwaltung

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Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für das Jahr 2025 ist ausgeschrieben. In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können auch private Investitionen gefördert werden. Anträge müssen über die Stadt Wertheim beim Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht werden und dem Rathaus bis 30. August vorliegen.

Das ELR-Förderprogramm soll den Ländlichen Raum stärken und weiterentwickeln. Förderfähig sind Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Innerörtliche Potenziale sollen geweckt werden, indem beispielsweise leerstehende Immobilien umgenutzt oder Gebäude aufgestockt werden, der Ortskern nachverdichtet wird und bestehende Häuser modernisiert werden.

Die Nutzung vorhandener Bausubstanz wird besonders gefördert. Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur noch förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material wie beispielsweise Holz besteht.

Die Nutzung vorhandener Bausubstanz wird besonders gefördert. Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur noch förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material wie beispielsweise Holz besteht.

Ansprechpartner für Privatpersonen und Vereine sind Jonas Rastelbauer im Referat Stadtplanung, Umwelt- und Klimaschutz, Telefon 09342 / 301-440 und Julia Czermak im Referat Finanzen, Betriebswirtschaft, Telefon 09342 / 301-170. Interessierte Unternehmen wenden sich an Alina Fröhlich von der städtischen Wirtschaftsförderung, Telefon 09342 / 301-124.

Die Antragsunterlagen müssen bis 30. August bei der Stadt Wertheim vorliegen. Von hier aus werden sie fristgerecht beim Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht. Die ELR-Vordrucke sowie die Ausschreibung und die Verwaltungsvorschrift sind unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung abrufbar.