Starkregenrisikomanagement

Zwei Autos fahren über eine Straße die vom Starkregenereignis betroffen ist.

Welche Bereiche auf der Wertheimer Gemarkung sind wie stark durch Überflutungen bei Unwetter gefährdet? Diese Untersuchung hat die Stadt Wertheim im Jahr 2021 – auch unter dem Eindruck der Flutkatastrophe im Ahrtal – in Auftrag gegeben.

Die Untersuchung ist abgeschlossen und seit April 2025 als Starkregenrisikomanagement der Großen Kreisstadt Wertheim vom Landratsamt Main-Tauber-Kreis und der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg genehmigt.

Von einem Starkregenereignis spricht man, wenn es in kurzer Zeit und lokal intensiv regnet.
Starkregengefahrenkarten (SRGK) zeigen die möglichen Überflutungsgefahren bei einem solchen Ereignis auf:

Starkregengefahrenkarte Überflutungsflächen
Starkregengefahrenkarte Überflutungstiefen

Was stellen die Starkregengefahrenkarten dar?

Die Starkregengefahrenkarten stellen die Überflutungsausdehnungen in der Fläche bei einem Starkregenereignis dar. Es gibt drei verschiedene Szenarien:
• Selten (bis 50 Liter Regenmenge pro Quadratmeter in der Stunde)
• Außergewöhnlich (bis 70 Liter Regenmenge pro Quadratmeter in der Stunde)
• Extrem (bis 128 Liter Regenmenge pro Quadratmeter in der Stunde)

Wie wurde das Starkregenrisiko ermittelt?

In den Karten werden jeweils der Wasserstand sowie die Fließrichtung und die Fließgeschwindigkeit dargestellt. Die Oberflächenabflüsse sind nach einem in Baden-Württemberg einheitlichen, standardisierten Prozess berechnet. Dazu wird die reale Geländeoberfläche mittels einer Laserscanbefliegung erfasst und sehr genau im Modell abgebildet.

Das Land Baden-Württemberg hat auf Basis von Niederschlagsauswertungen und Boden- sowie Landnutzungsdaten sogenannte Oberflächenabflusskennwerte ermittelt, die zur Erstellung der Starkregengefahrenkarten in das Modell eingearbeitet sind. Das Modell berechnet dann auf Basis dieser Daten die Fließwege auf der Oberfläche. Die Starkregengefahrenkarten stellen im Ergebnis den Zustand der maximalen Überflutung bei einem jeweiligen Ereignis dar. Berechnungsgrundlage ist dabei immer ein einstündiges Niederschlagsereignis.

Was kann und muss ich zur Eigenvorsorge tun?

Als Folge des Klimawandels muss man davon ausgehen, dass extreme Nieder­schlagsereignisse häufiger auftreten werden. Verantwortungsvolles Handeln heißt, sich mit den daraus ergebenden Konsequenzen auseinanderzusetzen und sich vorzubereiten. Das gilt sowohl für die zuständigen Behörden als auch für jeden Einzelnen. Bürgerinnen und Bürger müssen Eigenvorsorge treffen.

Der Gesetzgeber fordert im Wasserhaushaltsgesetz die Allgemeine Sorgfaltspflicht (§ 5 WHG): Jeder Betroffene ist verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz vor den Folgen von Überflutung zu ergreifen. Die Starkregengefahrenkarten bieten nun die Möglichkeit, die individuelle Gefahr einzuschätzen. Es wird aufgezeigt, ob ein Grundstück bei Starkregen betroffen ist und wie groß die Betroffenheit ist - also wie hoch das Wasser stehen kann.

So können für das betroffene Grundstück/Gebäude Maßnahmen zum Schutz vor Wassereintritt von außen vorgenommen werden, z.B. Hochsetzen von Lichtschächten oder Kellerabgängen, Abdichten von Fenster und Türen, etc. Maßnahmen zur Ableitung des Oberflächenwassers müssen unter Berücksichtigung des § 37 WHG getroffen werden. Es muss gewährleistet sein, dass es durch die Ableitung zu keiner Verschlechterung für Ober- oder Unterlieger kommt.

Wer warnt vor Starkregen?

Starkregen treten in aller Regel relativ plötzlich und unerwartet auf und es bleibt wenig Zeit, sich darauf vorzubereiten. Es kann hilfreich sein, folgende Vorhersagen und Warn-Apps zu nutzen:

Wie wurde das Starkregenrisikomanagement erarbeitet?

Das Verfahren zur Erarbeitung des Starkregenrisikomanagements orientierte sich an einem Leitfaden des Landes Baden-Württemberg.

Erster Schritt war die Analyse der Überflutungsgefährdung und die Darstellung in Starkregengefahrenkarten. Es folge die Risikobewertung der als gefährdet identifizierten Bereiche. In der dritten und entscheidenden Phase wurde das Handlungskonzept mit Maßnahmen zur Risikominimierung erarbeitet.

Eine Projektgruppe begleitete die einzelnen Schritte. Sie setzte sich zusammen aus dem Umweltschutzamt des Landratsamts, den Fachabteilungen der Stadtverwaltung, der Feuerwehr sowie den Stadtwerken. Auch die Ortsvorsteher und Stadtteilbeiratsvorsitzenden waren eingebunden.

Was macht die Stadt mit den Ergebnissen?

Der Gemeinderat der Stadt Wertheim hat die Gefährdungs- und Risikoanalyse sowie das Handlungskonzept zum Starkregenrisikomanagement am 7. April 2025 beraten und sich zur Umsetzung bekannt. Die Verwaltung wird die gewonnenen Erkenntnisse in Bauleit-, Hochbau- und Tiefbauplanungen berücksichtigen und einen Alarm- und Einsatzplan für Starkregenereignisse erarbeiten.

Achim Hörner
Referat Tiefbau