Vereinsförderung

In den Ortschaften, Stadtteilen und der Kernstadt ermöglichen Vereine ein vielseitiges Freizeitangebot in den Bereichen Kultur, Sport und Soziales. Sie vermitteln Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Fairness und Hilfsbereitschaft. Zudem sind sie ein wichtiger Träger der örtlichen Kulturarbeit. Zur Erfüllung des Vereinszwecks erhalten sie organisatorische und finanzielle Unterstützung durch die Stadt Wertheim.

Dagmar Häfner
Bildung und Familie

Förderanträge 2024 online - Formulare bis 30. Oktober einreichen

Förderantrag 2024 - Sportvereine
Förderantrag 2024 -  Musik- und Gesangvereine
Förderantrag 2024 -  Jugendarbeit in kulturellen Vereinen

Sportvereine

Die Sportvereine erhalten jährliche Zuschüsse u.a. für ihre Jugendarbeit und die Pflege von Vereinsanlagen. Außerdem können Investitionszuschüsse für Baumaßnahmen oder die Anschaffung von Sportgeräten beantragt werden. 

Richtlinien über städtische Zuwendungen an sporttreibende Vereine (PDF | 89 KB) (Sportförderrichtlinien)
Richtlinien für die Förderung des Vereinssportstättenbaues (PDF | 97 KB)  (Investitionszuschüsse)
Antrag auf Gewährung eines Investitionszuschusses (PDF | 49 KB) (Sportstätten und Sportgeräte)

Musik- und Gesangvereine

Musiktreibende Vereine erhalten einen pauschalen jährlichen Zuschuss in Höhe von 100 €. Darüber hinaus wird der jährlich anfallende, mitgliederabhängige Verbandsbeitrag übernommen.

Jugendarbeit in kulturellen Vereinen

Die ehrenamtliche Jugendarbeit in den kulturellen Vereinen, wie z.B. Kultur- und Heimatvereinen, musiktreibenden Vereinen sowie Hilfsorganisationen wird mit einer Förderung von sechs Euro pro Jugendlichem unterstützt.

Miet- und Betriebskosten für Wertheimer Vereine und Organisationen

Die Nutzungsentgelte für die Anmietung von städtischen Räumlichkeiten sind gestaffelt nach ortsansässigen Veranstaltern (Privatpersonen, Vereine), auswärtigen und gewerblichen Veranstaltern.

Zusätzlich können ortsansässige Vereine und Organisationen bei der Anmietung von städtischen Räumlichkeiten für die Durchführung von
kulturellen Veranstaltungen ohne Gewinnabsicht oder mit Benefizzweck
kulturellen Veranstaltungen, bei welchen die Stadt Wertheim Mitveranstalter ist/die unter Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters stehen
Veranstaltungen zum Vereinsjubiläum (25, 50, 75 Jahre etc)
Sportveranstaltungen
einen Zuschuss auf die anfallenden Miet- und Betriebskosten erhalten.

Der formlose Zuschussantrag ist schriftlich einzureichen bei Stadtverwaltung Wertheim, Abteilung Kinder, Jugend, Sport, Vereine, Mühlenstraße 26, 97877 Wertheim oder per Mail: dagmar.haefner@wertheim.de.

Jubiläumsabgabe für Vereine

Eingetragene, gemeinnützige Vereine mit Sitz in unserer Stadt können anlässlich ihrer "Vierteljahrhundert-Jubiläen" (25, 50, 75 Jahre usw.) eine Jubiläumsabgabe erhalten. Die Höhe des Zuschusses beträgt:

   25 Jahre:   50 €
   50 Jahre: 100 €
   75 Jahre: 150 €
  100 Jahre: 200 €

Für jedes weitere Jubiläum im 25-Jahres-Rhythmus wird der Betrag um 50 € erhöht.

Voraussetzung für die Gewährung ist die rechtzeitige schriftliche Anzeige des Jubiläums bei der Stadtverwaltung Wertheim, Abteilung Kinder, Jugend, Sport, Vereine, Mühlenstraße 26, 97877 Wertheim oder per Mail: dagmar.haefner@wertheim.de.